Plastikverbot seit 03.07.2021!

Verabschiedete Verordnung der Bundesregierung zur Plastikvermeidung tritt in Kraft.

Aus für Einweg

So wie die Strohhalme in den meisten Cocktailbars bereits durch umweltfreundliche, und teils kreative, Substitute wie Bucatini-Nudeln ersetzt wurden, ist nun auch, nach Beschluss des Bundeskabinetts, die Zeit der Einwegplastikbecher und Verpackungen vorbei. Ab dem 3. Juli 2021 soll die Verwendung von Einweg- und Plastikgeschirr, sowie von Verpackungen drastisch reduziert werden. Folgend dem neuen Kurs der EU will Berlin die Wende in der Wegwerfgesellschaft einleiten.

 

Verordnung der Bundesregierung

Das zum 3. Juli 2021 in Kraft getretene Verbot von Einweg-Plastik-Verpackungen bezieht sich nicht nur auf den deutschen Rechtsraum, sondern ist die Folge eines EU-weiten Umschwungs zu ressourcenschonenderen Alternativen. Die EU erhofft sich durch das Verbot einen Anstieg der Recyclingrate sowie einen Rückgang der Vermüllung in der Umwelt und dem öffentlichen Raum. Neben dem Verbot bestimmter Materialien umfasst die Verordnung auch ein Verbot zur Vernichtung von funktionstüchtigen Waren, was die schnelle Entsorgung von Einweg-Restbeständen und zukünftigen Lagerbeständen unterbinden soll.

Weiter sollen Hersteller für die Nutzung von umweltfreundlicheren Materialien in Produkten und Produktionsprozessen belohnt werden.

In Verbindung mit dem Deutschen Verpackungsgesetz soll die neue Verordnung den Abfall aus Industrie und Privathaushalten reduzieren oder komplett unterbinden.

Laut Zahlen der Bundesregierung betrug der bisherige Abfall von Einweggeschirr und To-go-Verpackungen schon 2017, also vor Corona, über 346.000 Tonnen. 346.000 Tonnen von Material, das nur einmal benutzt wurde. Das ist nicht nur eine immer weiter steigende Belastung für die Umwelt, es ist auch ein enormer Verbrauch von Ressourcen.

Durch die Verordnung der Bundesregierung sollen 3,4 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid eingespart und dadurch bis 2030 Umweltschäden in Höhe von 22 Milliarden Euro vermieden werden.

Neben der Entsorgung innerhalb der EU bestehen weitere Pläne, den Export von generell ungefährlichen, aber nicht abbaubaren/frei handelbaren Kunststoffabfällen in Entwicklungsländer zu verbieten.

© Heike Dickopf

 

Umweltbelastung

Die Belastung für die Umwelt ist mit dem Anstieg von Lieferdiensten und Versandbestellungen noch weiter gestiegen und wird durch die lange Abbauzeit von Plastikprodukten auch nicht so bald wieder sinken. Die Bilder von Treibinseln aus Müll in den Weltmeeren sind schon lange keine Seltenheit mehr und auch der Tod von Tieren durch das versehentliche Verzehren von Plastikmüll ist leider vom Phänomen zur Normalsituation geworden.
Die Belastung ist dabei nicht nur auf große Müllentsorgungen beschränkt. Auch achtlos im Park weggeworfene oder am Rastplatz vergessene Einweg-Becher und Bestecke geraten in den Plastikkreislauf. Tiere verwechseln die Abfälle mit Nahrung oder essen sie beim Resteverzehr gleich mit. Durch die Einwirkungen von Wind und Wetter werden Plastikabfälle in immer kleinere Teile zerlegt bis Fische und andere Tiere sie verschlingen, ohne etwas zu bemerken. Einige noch im Umlauf befindliche Produkte sind sogar darauf ausgelegt, sich durch chemische Wirkungen in Mikroplastik zu zerlegen.
Im Falle von Seen und Flüssen findet das Plastik dabei sogar seinen Weg zu uns zurück. Der Organismus der meisten Meeresbewohner, auch von jenen auf unserem Speiseplan, ist nicht in der Lage Plastik komplett aus dem Körper zu filtern, sobald es einmal ins System gelangt ist. Das Ergebnis sind Mikroplastikablagerungen in Fischfleisch, das wiederum von uns, dem eigentlichen Verursacher, verzehrt wird. Leider ist auch der menschliche Körper nicht in der Lage, verzehrten Plastik zu verarbeiten oder komplett wieder loszuwerden.

Durch das Entsorgungsverbot von Einwegplastik in die Meere und das generelle Verbot der Produktion und evtl. des Handels wollen EU und Bundesregierung der weiteren Belastung ein Ende setzen.

Für private Haushalte entsteht durch die Regelung ein neuer Bedarf für zuverlässige Substitute bzw. für Alternativen zu Einwegprodukten im generellen. Gleiches gilt für die Lieferantenindustrie, die weiter ihre Leistungen den privaten Haushalten anbieten will. Die größte Sorge bei Verschärfungen von Materialrichtlinien oder dem Verbot von Einwegprodukten ist meistens ein Anstieg der Endverbraucherkosten und ein damit verbundener Nachfragerückgang. Gerade Bäckereien, Cafés, Lieferservices und Schnellrestaurants wären davon betroffen.

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Der Kampf zwischen herkömmlichen Plastikverpackungen und ökologischeren Alternativen tobt schon länger innerhalb der Märkte. Neben einem steigenden Bewusstsein für Langzeitfolgen von Verbrauchern und Staat, ist jedoch auch die Qualität dieser Alternativen in den letzten Jahren weiter gestiegen, während die Preisdifferenzen zwischen den Produktgruppen immer kleiner wurden. Der Hauptgrund für den eher zögerlichen Umschwung liegt in der Anpassung von Produktionsprozessen. Kurzfristige Anpassungen, um z.B. einem Trend der Verbraucher zu folgen, würden sich wirtschaftlich nicht rechnen. Mit den neuen Gesetzen wurde aus der Möglichkeit die Pflicht und jene, die schneller umstellen, haben in der Zukunft einen Vorteil.