Ab Januar 2023: Die neue Mehrweg-Pflicht

Das Verpackungsgesetz, das im Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt einige wichtige Änderungen mit sich, die für Gastronomen, Caterer, Cafés und andere Betriebe, die To-Go Essen und Getränke anbieten, von Bedeutung sind. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Mehrweg-Pflicht, die besagt, dass diese Betriebe ihre Kunden künftig auch mit Mehrwegverpackungen versorgen müssen.

Diese Neuregelung hat zum Ziel, den Einsatz von Einwegverpackungen zu reduzieren und somit dem Müllaufkommen entgegenzuwirken. Allerdings gibt es für kleine Betriebe Erleichterungen und Ausnahmen. So sind beispielsweise Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern von der Mehrweg-Pflicht ausgenommen. Auch für Betriebe, die weniger als 10.000 Euro Umsatz im Jahr erzielen, gibt es eine Ausnahme.

Wir, von Koala-Papp, sind bereits seit dem Plastikverbot stetig dabei, dass To-Go Geschäft nachhaltiger zu gestalten. Mit umweltfreundlichen Verpackungen haben wir die Gastronomen von MeineStadt2Go in den letzten beiden Jahren bereits erfolgreich unterstützt. Immer mehr interessierte Gastronomen kommen hinzu, denn unser Anliegen ist es, die Preise so attraktiv zu gestalten, dass sich möglichst jeder nachhaltige Verpackungen leisten kann. Deswegen sind auch kleinere Betriebe, trotz Ausnahmeregelungen, gemeinsam mit uns auf Mission, im To-Go Geschäft Nachhaltigkeit zu einer Priorität werden zu lassen.

Ab Januar 2023 bieten wir auf www.koala-papp.de somit ebenfalls eine Vielzahl attraktiver Mehrwegverpackungen an, um Gastronomen bei der Umsetzung der neuen Vorschriften des Verpackungsgesetzes zu unterstützen. Denn durch den Einsatz von Mehrwegverpackungen können wir gemeinsam dazu beitragen, wertvolle Ressourcen zu schonen und die Zukunft nachfolgender Generationen zu sichern. 

Zudem können auf Koala-Papp Informationen und Tipps zur Handhabung und Reinigung von Mehrwegverpackungen heruntergeladen werden, um sicherzustellen, dass diese hygienisch und sicher verwendet werden.

Für uns ist es ebenfalls wichtig, über Hintergründe der Mehrweg-Pflicht zu informieren, um so das Verständnis und die Akzeptanz zu fördern. Ziel der Bundesregierung ist es, Abfälle zu vermeiden und die Abfälle, die entstehen, im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zu recyclen und so Rohstoffe zu schonen. Dies hat bereits vor einigen Jahren mit dem Plastikverbot und der Pfandpflicht auf alle Einweggetränkeflaschen begonnen. 2025 werden die nächsten Schritte zum PET-Einweggetränkeflaschen-System umgesetzt, um bis 2030 mit mindestens 30% Recyclinganteil einen entscheidenden Schritt vorangegangen zu sein.

Lassen Sie uns gemeinsam, die neue Mehrweg-Pflicht dafür nutzen, das TO-GO Geschäft immer nachhaltiger zu gestalten und so auch in der Zukunft bei den Kunden eine breite Akzeptanz zu schaffen.